Sie möchten Züchter in einem Rassehundeverein wie dem Deutschen Teckelklub 1888 e.V. werden?
Sie möchten im Deutschen Teckelklub 1888 e.V. (DTK) züchten?
Zunächst ist die Vollmitgliedschaft im DTK voraussetzend. Entweder sind Sie bereits Mitglied einer Ortsgruppe / Sektion im DTK oder Sie sind noch auf der Suche nach einer geeigneten Gruppe. Die Geschäftsstelle des DTK in Duisburg ist Ihnen hier bei der Benennung von wohnortnahen Gruppen gerne behilflich.
Fast jede Ortsgruppe / Sektion hat einen Gruppenzuchtwart. Dieser Gruppenzuchtwart betreut die Züchter der jeweiligen Ortsgruppe und steht auch Jungzüchtern mit seinen Erfahrungen zur Seite. Sollte Ihre Ortsgruppe keinen eigenen Zuchtwart benannt haben, wenden Sie sich bitte direkt an die/den zuständigen Landeszuchtwart/in; diese/r wird Ihnen dann einen Zuchtwart benennen.
Soweit Ihre Teckelhündin nun die Zuchtvoraussetzungen
erfüllt, wird der zuständige Gruppenzuchtwart oder auch der Landeszuchtwart des zuständigen Landesverbandes ihr Fachwissen zu den jeweiligen Zucht- und Eintragungsbestimmungen sowie dem Tierschutzgesetz in einem persönlichen Gespräch im Rahmen eines Sachkundenachweises abfragen und Ihre künftige Zuchtstätte begutachten. Der von Ihnen mit fünf Zwingernamensvorschlägen versehen schriftliche Antrag auf den internationalen Zwingernamensschutz leitet der Gruppenzuchtwart an den Landeszuchtwart und dieser den Antrag an die Geschäftsstelle weiter. Um nun sicherzustellen, dass der beantragte Zwingername international nur einmalig belegt ist, sorgt unsere Geschäftsstelle im Abgleich mit bereits registrierten Zwingernamen beim VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) und der FCI (Federation Cynologique Internationale, Brüssel) für einen Datenabgleich mit bereits bestehenden Namensbelegungen. Ist dieser Vorgang positiv verlaufen, bestätigt Ihnen der Deutsche Teckelklub e.V. die Vergabe des Zwingernamens.